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Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO

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Ausfertigungen und Auszüge der Entscheidungen des Anwaltsgerichts werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts erteilt.

Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25