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Berufsbildungsgesetz – BBiG

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Die Berufsbildungsforschung soll

1.
Grundlagen der Berufsbildung klären,
2.
inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten,
3.
Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln,
4.
Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten,
5.
Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.

Neugefasst durch Bek. v. 16.4.2025 I Nr. 117, 129
geändert durch Art. 9 G v. 28.10.2025 I Nr. 259
mittelbare Änderung durch Art. 3 G v. 19.7.2024 I Nr. 246 ist berücksichtigt
Berichtigung der Bek. vom 16.4.2025 I Nr. 117 ist berücksichtigt
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25