Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Neugefasst durch Bek. v. 16.4.2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129;