(1) 1Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen.
2Sie haben Auszubildende freizustellen
(2) Auf die Ausbildungszeit der Auszubildenden werden angerechnet
(3) Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.