Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG

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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat dem Deutschen Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 4.2.2026 I Nr. 34
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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