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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG

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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat dem Deutschen Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2025 I Nr. 165
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26