Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG

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Verweisungen in diesem Gesetz auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in Anlage 11 angegebenen Fassungen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 4.2.2026 I Nr. 34
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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