| Gemeinde |
Wahlbezirk |
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| Kreis |
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| Land |
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| Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses
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| für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum |
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| Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. | ||||||||||
| Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom | Datum der Bekanntmachung |
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| in der Zeit vom | Datum |
bis | Datum |
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| für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen. | ||||||||||
| Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden.1) | ||||||||||
| Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die | ||||||||||
| Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am | Datum |
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| ortsüblich bekannt gemacht worden.1) | ||||||||||
| Das Wählerverzeichnis umfasst | Anzahl |
Blätter. | ||||||||
| Kenn- buchstabe |
Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 der Europawahlordnung2) |
Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 3 der Europawahlordnung3) |
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| A 1 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) |
Personen | Personen | Personen | ||||||
| A 2 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) |
Personen | Personen | Personen | ||||||
| (A 1 + A 2) | Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen |
Personen | Personen | Personen | ||||||
| Ort | Ort | |||||||||
| Datum | Datum | |||||||||
| Der Wahlvorsteher | Der Wahlvorsteher | |||||||||
| Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | |||||||||
| (Dienstsiegel) | ||||||||||
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1) Nichtzutreffendes streichen.
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2) Nur auszufüllen, wenn nach Abschluss des Wählerverzeichnisses an eingetragene Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.
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3) Nur auszufüllen, wenn noch am Wahltage an erkrankte (eingetragene) Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.
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