Tierarzneimittelgesetz – TAMG

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1Um die Wirksamkeit von Antibiotika zu überwachen, führt die zuständige Bundesoberbehörde ein Resistenzmonitoring auf der Grundlage wiederholter Beobachtungen, Untersuchungen und Bewertungen von Resistenzen tierischer Krankheitserreger gegenüber Stoffen mit antibiotischer Wirkung durch, die als Wirkstoffe in Tierarzneimitteln enthalten sind.
2Das Resistenzmonitoring schließt auch das Erstellen von Berichten ein.

Neufassung durch Bek. v. 21.5.2026 I Nr. 160
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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