(1) Dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten für
(2) Keine Tierarzneimittel sind
(3) 1Soweit dieses Gesetz dies bestimmt, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes auch für folgende veterinärmedizintechnischen Produkte:
(4) 1Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf