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Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – StaRUG

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1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz macht eine Checkliste für Restrukturierungspläne bekannt, welche an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen angepasst ist.
2Die Checkliste wird auf der Internetseite www.bmjv.bund.de veröffentlicht.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25