- 2.
Vermehrungsmaterial:
3Pflanzen und Pflanzenteile einschließlich Samen, die für die Erzeugung von Pflanzen oder sonst zum Anbau bestimmt sind,
- 3.
Inverkehrbringen: das Anbieten, Vorrätighalten zur Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben an andere,
- 4.
Antragstag: der Tag, an dem der Sortenschutzantrag dem Bundessortenamt zugeht,
- 5.
Vertragsstaat:
4Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist,
- 6.
Verbandsmitglied:
5Staat, der oder zwischenstaatliche Organisation, die Mitglied des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ist.