Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft mit Ausnahme der §§ 20 bis23, die am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 17 G v. 12.8.2005 I 2354