- 1.
zur Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie von Reservistinnen und Reservisten nach § 1 des Reservistengesetzes,
- 2.
zur Vorbereitung oder Durchführung einer Maßnahme nach dem Vereinsgesetz,
- 3.
zur Vorbereitung oder Stellung eines Antrags nach Artikel 18 Satz 2 des Grundgesetzes,
- 4.
zur Vorbereitung oder Stellung eines Antrags nach Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes,
- 5.
zur Durchführung einer Eignungs- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung,
- a)
die gesetzlich vorgesehen ist, insbesondere nach dem Waffenrecht, Jagdrecht, Sprengstoffrecht, Atomrecht, Luftsicherheitsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Sicherheitsgewerberecht, Aufenthaltsrecht oder Staatsangehörigkeitsrecht oder den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen, oder
- b)
die für gesetzliche Aufgaben des Objekt- oder Personenschutzes erforderlich ist,
- 6.
zur Vorbereitung oder Durchführung der Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsakts, der aufgrund einer Überprüfung im Sinne von Nummer 5 erlassen wurde,
- 7.
zur Wahrnehmung von gesetzlichen Befugnissen des Empfängers beim aufsichtlichen Schutz vor missbräuchlicher Nutzung von Einrichtungen und Dienstleistungen der Unternehmen im Finanzsektor in Bezug auf Terrorismusfinanzierung,
- 8.
zur Vorbereitung oder Durchführung der Strafvollstreckung, einschließlich der Vollzugsplanung, gegen die unmittelbar betroffene Person oder zur Gewährleistung der Sicherheit des Vollzugs freiheitsentziehender Maßnahmen gegen Gefährdungen durch diese Person, oder
- 9.
zur Durchsetzung von im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen.