im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung
Fach
Notenpunktzahl der Leistungen
Politische Bildung, Staatskunde
Allgemeines Abgabenrecht
Allgemeine Rechtskunde
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuer
Buchführung und Bilanzwesen
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
Steuererhebung
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)
Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
II.
Abschließende Beurteilung der Leistungen
von
Dienst- oder Amtsbezeichnung
Vor- und Familienname
Finanzamt
in der fachtheoretischen Ausbildung
Durchschnittsnotenpunktzahl der fachtheoretischen Ausbildung im
Dauer des Abschnitts in Monaten
ersten Teilabschnitt
x
3
=
zweiten Teilabschnitt
x
5
=
: 8
Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Note (§12 Abs. 3 StBAPO)
Kenntnis genommen:
Ort, Datum
Ort, Datum
Leitung der Bildungseinrichtung
Vor- und Familienname der beurteilten Person
Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)