Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung – StBAPO

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(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1933)

     
Bildungseinrichtung    

Teilbeurteilung der Leistungen

von      
  Dienst- oder Amtsbezeichnung   Vor- und Familienname
     
Finanzamt    

im ersten Teilabschnitt
der fachtheoretischen Ausbildung

Fach Notenpunktzahl
der Leistungen
Politische Bildung, Staatskunde  
Allgemeines Abgabenrecht  
Allgemeine Rechtskunde  
Steuern vom Einkommen und Ertrag  
Umsatzsteuer  
Buchführung und Bilanzwesen  
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung  
Steuererhebung  
Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung  
   
   
 Summe der Notenpunktzahlen  
 Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)  
 Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO)  

     Kenntnis genommen:
     
Ort, Datum   Ort, Datum
     
Leitung der Bildungseinrichtung   Vor- und Familienname der beurteilten Person
Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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