1Die zur strukturellen Anpassung erforderlichen Kündigungen werden nach Maßgabe des Kündigungsrechts vom Vorstand der LPG ausgesprochen. 2Die Mitgliedschaft wird durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht beendet.
Neugefasst durch Bek. v. 3.7.1991 I 1418;
zuletzt geändert durch Art. 136 G v. 10.8.2021 I 3436