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Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen – EnFG

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Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen auf ihrer gemeinsamen Internetseite bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres die Höhe der nach diesem Gesetz zu erhebenden Umlagen für das jeweils folgende Kalenderjahr.

Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 21.2.2025 I Nr. 51
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25