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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung – MntDBwVVDV

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(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) 1Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
2

1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz und
4.
Sozialkompetenz.

(3) 1Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten.
2Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

Ersetzt V 2030-7-12-2 v. 28.11.2001 I 3327 (LAP-mntDBWVV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25