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Mindeststeuergesetz – MinStG

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1Die Mindeststeuer (§ 2) für ein Geschäftsjahr entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr endet.
2Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26