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Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen – MinStG

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1Die folgenden Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebiete sind von der Anwendung des CbCR-Safe-Harbour ausgeschlossen:
2

1.
staatenlose Geschäftseinheiten,
2.
Mehrmütter-Unternehmensgruppen, für die kein gemeinsamer qualifizierter länderbezogener Bericht abgegeben wird,
3.
Steuerhoheitsgebiete, in denen Geschäftseinheiten belegen sind, die einem zulässigen Ausschüttungssystem unterliegen und für die ein Antrag nach § 71 gestellt wurde.

Geändert durch Art. 39 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25