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Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen – MinStG

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Die Besteuerung nach diesem Gesetz oder nach einer ausländischen Vorschrift, die den Vorschriften der Richtlinie (EU) 2022/2523 entspricht, begründet keine Berechtigung zur Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Geändert durch Art. 39 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25