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Mindeststeuergesetz – MinStG

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Die Besteuerung nach diesem Gesetz oder nach einer ausländischen Vorschrift, die den Vorschriften der Richtlinie (EU) 2022/2523 entspricht, begründet keine Berechtigung zur Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26