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Mindeststeuergesetz – MinStG

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Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus

1.
erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,
2.
Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie
3.
unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.

Geändert durch Art. 39 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Änderung durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26