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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes – LAP-htVerwDV

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1Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
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Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen:   Stunden
1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1
2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1
3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1
4. Maschinenbaueinrichtungen und elektrotechnische Einrichtungen, Landfahrzeuge   1 1/4
5. Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen   1 1/4
6. Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung von Objekten des Maschinenwesens   1
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    zusammen 6 1/2
Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung:   Stunden
1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1
2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1
3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1
4. Elektrotechnische Anlagen   1 1/4
5. Maschinentechnische und verfahrenstechnische Anlagen   1
6. Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik   1 1/4
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    zusammen 6 1/2

Zuletzt geändert durch Art. 58 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25