Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes – LAP-htVerwDV

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1Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

Ausbildungsabschnitt Ausbildungsdauer (Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte
 
I 1
 
14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird
 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mit Außenbezirken ohne Bauhof
 
-
Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen
-
Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen
-
Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen, besonders im bautechnischen Bereich
-
Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
 
I 2
 
14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird
 
Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Maschinenwesen
 
-
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
-
Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens
-
Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
-
Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung
-
Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
 
I 3
 
5
 
Gewerbeaufsichtsbehörde, Arbeitssicherheitsstelle
 
-
Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise
-
Umweltschutz, Gewerbeaufsicht
-
Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz
 
II 1
 
12
 
Werkstätten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinenbau- und Elektroindustrie
 
-
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandsetzungs- oder Fertigungsbetriebes
-
Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze
-
Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswertung der Betriebsergebnisse
-
Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung
 
II 2
 
12
 
Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle
 
-
Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen
-
Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informationssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde
 
III 1  
 
14




1
 
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt,



Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
 
-
Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde
-
Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht
-
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bundesrechnungshofes
-
Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung
-
Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebswirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung
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Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwesen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
-
Prüfungsvorbereitung
 
III 2 wahlweise
 
6
 
Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Europäische Union)
 
-
Aufgaben, Status und Organisation der Institution
-
Kompetenzen, Arbeitsweise
  6   Häusliche Prüfungsarbeit
  14   Lehrgänge
  ca. 12   Erholungsurlaub
  104 24 Monate  
 
Ausbildungsplan
Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
Ausbildungsabschnitt Ausbildungsdauer (Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte
I 42 Untere Staatliche bzw. Kommunale Baudienststellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung  
-
Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen
-
Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechnischer Anlagen, Betriebsführung, Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewährleistungen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
II 8 Private, staatliche bzw. kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universitäten, Deutsche Bahn AG  
-
Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen
-
Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspektions- und Wartungsverträge
4 Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme  
-
Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen
-
Energielieferverträge
III 3 Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht  
-
Erstellung von Genehmigungsbescheiden
-
Arbeitsschutz, Immissionsschutz
3 Technische Überwachung (z. B. Technischer Überwachungsverein)  
-
Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichtiger Anlagen
-
einschlägige gesetzliche Bestimmungen
7 Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsident/ Bezirksregierung als technische Aufsichtsbehörde  
-
Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst
-
Verfassungsrecht
-
Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen
2 Betrieb und Energieverbrauch überwachende Dienststellen  
-
Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen
6 Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde  
-
Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht
-
Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht
-
Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung
  6   Häusliche Prüfungsarbeit
  11   Lehrgänge
  ca. 12   Erholungsurlaub
  104 24 Monate  
Ausbildungsplan
Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 15 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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