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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes – LAP-htVerwDV

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1Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
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  Stunden
1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1
2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit 1
3. Öffentliches Baurecht 1
4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften 1
5. Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues 1 1/4
6. Bautechnik 1 1/4
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  zusammen 6 1/2

Zuletzt geändert durch Art. 58 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25