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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes – LAP-htVerwDV

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1Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
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alle Schwerpunktgebiete:   Stunden
1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1
2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1
3. Verkehrswesen und allgemeine Bahnbetriebstechnik   1 1/4
4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1
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    zusammen 4 1/4
Schwerpunktgebiet Bauingenieurwesen:   Stunden
5. Technik, Planung und Entwicklung von Bahnanlagen   1
6. Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bahnanlagen   1 1/4
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    zusammen 2 1/4
Schwerpunktgebiet Maschinen- und Elektrotechnik:   Stunden
7. Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen   1
8. Bau, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen   1 1/4
      ------
    zusammen 2 1/4
Schwerpunktgebiet Sicherungs-, Telekommunikations- und Elektrotechnik:   Stunden
9. Technik, Planung und Entwicklung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen   1
10. Bau, Betrieb und Instandhaltung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen   1 1/4
      ------
    zusammen 2 1/4

Zuletzt geändert durch Art. 58 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25