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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes – LAP-htVerwDV

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1Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
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  Stunden
1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1
2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1
3. Wasserstraßen/Wasserwirtschaft   1 1/4
4. Sondergebiete der Wasserstraßen   1
5. Vorbereiten und Durchführen von Bauten   1
6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1 1/4
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    zusammen 6 1/2

Zuletzt geändert durch Art. 58 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25