1Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer umweltverträglichen dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen, der Umwelt und des Klimas, auch in Verantwortung für künftige Generationen.
2Ferner regelt dieses Gesetz die Genehmigung und den Betrieb von Kohlendioxidleitungen.