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Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid – KSpTG

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1Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer umweltverträglichen dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen, der Umwelt und des Klimas, auch in Verantwortung für künftige Generationen.
2Ferner regelt dieses Gesetz die Genehmigung und den Betrieb von Kohlendioxidleitungen.

Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 27.2.2025 I Nr. 70
Änderung durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 282 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25