Bundeswahlordnung – BWO

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(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 46 - 47;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Wahlbezirk (Name oder Nr.)1)...........................................................

Briefwahlvorstand Nr.1)......................................................................

Gemeinde/Kreis1)..............................................................................

Wahlkreis/Land1)................................................................................




Schnellmeldung
über das Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag


am ..........................................................


Die Meldung ist auf schnellstem Wege (z.B. telefonisch oder auf sonstigem elektronischen Wege) zu erstatten:
  vom Wahlvorsteher an Gemeindebehörde/Kreiswahlleiter,  
  von der Gemeindebehörde an Kreisverwaltungsbehörde/Kreiswahlleiter,  
  vom Briefwahlvorsteher an Gemeindebehörde/Kreisverwaltungsbehörde/Kreiswahlleiter,  
  vom Kreiswahlleiter an Landeswahlleiter,  
  vom Landeswahlleiter an Bundeswahlleiter.  
     
 
  Kennbuchstabe  
 2)  
 
      A 1 + A 2      
Wahlberechtigte3) ................................
 
  B  
Wähler (nur Urnenwahl/nur Briefwahl/Urnen- und Briefwahl)1) ................................
     
     
 
  C  
Ungültige Erststimmen ................................
 
  D  
Gültige Erststimmen ................................
     
  Von den gültigen Erststimmen entfallen auf  
   
  Name der Partei - Kurzbezeichnung -
  oder Kennwort des anderen Kreiswahlvorschlages  
Stimmenzahl
     
 
  D1  
1. ......................................................................... ................................
 
  D2  
2. .........................................................................
  (usw. lt. Stimmzettel)
 ................................
  Zusammen ................................
  Als Bewerber mit den meisten Erststimmen wird der Bewerber nach § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz festgestellt4)  
     
  ......................................................................... ................................
     
 
  E  
Ungültige Zweitstimmen ................................
 
  F  
Gültige Zweitstimmen ................................
     
  Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf  
   
  Name der Partei - Kurzbezeichnung -            
Stimmenzahl
     
 
  F1  
1. .........................................................................
................................
 
  F2  
2. .........................................................................
  (usw. lt. Stimmzettel)
 ................................
  Zusammen ................................
     
  ..............................................................................
(Unterschrift)                              
     
     
Bei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt sind.
     
Durchgegeben: Uhrzeit: Aufgenommen:
     
.......................................
(Unterschrift des Meldenden)
............................................................. .........................................
(Unterschrift des Aufnehmenden)
     
     
Die Schnellmeldung ist nach Ermittlung des Wahlergebnisses sofort weiterzugeben.
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     

__________________

1) Nichtzutreffendes streichen.
2) Nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift Anlage 29, bei der Briefwahl nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift Anlage 31, siehe auch die Zusammenstellung der Wahlergebnisse in Anlage 30.
3) Vom Briefwahlvorstand nicht auszufüllen.
4) Nur in der Schnellmeldung des Kreiswahlleiters angegeben.
Neugefasst durch Bek. v. 19.4.2002 I 1376;
zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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