Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl*)
Stimmzettelumschlag
für die Briefwahl
In diesen Stimmzettelumschlag
nur den Stimmzettel einlegen,
sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.
Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl
Nur den Stimmzettel einlegen
und
den Stimmzettelumschlag zukleben.
Sodann
- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und
- den Wahlschein mit der unterschriebenen
Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl
in den roten Wahlbriefumschlag einlegen
–
*) Bei zeitgleichen Landtags- oder Kommunalwahlen können auf der Vorderseite des Stimmzettelumschlags nach dem Wort „Briefwahl“ die Wörter „bei der Bundestagswahl“ angefügt werden.
Neugefasst durch Bek. v. 19.4.2002 I 1376;
zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 3.7.2026 I Nr. 199