print

BSI-Gesetz – BSIG

arrow_left arrow_right

Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine wichtige Einrichtung Verpflichtungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1, § 32 Absatz 1 bis 3 und § 38 Absatz 3 nicht oder nicht richtig umsetzt, so kann das Bundesamt deren Einhaltung überprüfen und Maßnahmen nach § 61 treffen.

Ersetzt G 206-2 v. 14.8.2009 I 2821 (BSIG 2009)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26