BSI-Gesetz – BSIG

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(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 47 - 48)

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Nummer Sektor Branche Einrichtungsart
 1  Transport und Verkehr    
1.1   Post- und Kurierdienste  
1.1.1     Anbieter von Postdienstleistungen nach § 3 Nummer 15 PostG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten
 2  Abfall-
bewirtschaftung
   
2.1.1     Unternehmen der Abfallbewirtschaftung nach § 3 Absatz 14 KrWG, ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist
 3  Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen    
3.1.1     Hersteller und Importeure nach Artikel 3 Nummer 9 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 von chemischen Stoffen und Gemischen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 und 2 der genannten Verordnung, sofern diese in Kategorie 20 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) fallen und der Registrierungspflicht nach Artikel 6 der genannten Verordnung unterliegen
 4  Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln    
4.1.1     Lebensmittelunternehmen nach Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind
 5  Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren    
5.1   Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika  
5.1.1     Unternehmen, die Medizinprodukte nach Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 herstellen, und Unternehmen, die
In-vitro-Diagnostika nach Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 herstellen, mit Ausnahme von Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“) eingestuft werden
5.2   Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen  
5.2.1     Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.3   Herstellung von elektrischen Ausrüstungen  
5.3.1     Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.4   Maschinenbau  
5.4.1     Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.5   Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen  
5.5.1     Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.6   Sonstiger Fahrzeugbau  
5.6.1     Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
 6  Anbieter digitaler Dienste    
6.1.1     Anbieter von Online-Marktplätzen
6.1.2     Anbieter von Online-Suchmaschinen
6.1.3     Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke
 7  Forschung    
7.1.1     Forschungseinrichtungen

Geändert durch Art. 4 G v. 11.3.2026 I Nr. 66
Änderung durch Art. 9 G v. 21.7.2026 I Nr. 221 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 8 Abs. 1 G v. 23.7.2026 I Nr. 226 ist berücksichtigt
Ersetzt G 206-2 v. 14.8.2009 I 2821 (BSIG 2009)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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