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Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIG

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1Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
2Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene.
3Aufgaben gegenüber den Bundesministerien führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.

Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 23.6.2021 I 1982
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25