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ASG
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Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung – ASG
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§ 40 Inkrafttreten
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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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