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Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung – ASG

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Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.

Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25