α
ASG
print
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung – ASG
arrow_left
arrow_right
§ 10 Inhalt der Verpflichtung
link
anchor
Durch den Verpflichtungsbescheid (
§ 13
) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung