(1) 1Die Zulage wird nach Stunden berechnet.
2Die Zeiten sind für jeden Kalendertag zu ermitteln, und das Ergebnis ist zu runden.
3Dabei bleiben Zeiten von weniger als zehn Minuten unberücksichtigt; Zeiten von zehn bis dreißig Minuten werden auf eine halbe Stunde, von mehr als dreißig Minuten auf eine volle Stunde aufgerundet.
(2) Als Tauchzeit gilt