EZulV
Erschwerniszulagenverordnung – EZulV
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
Zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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§ 1 Anwendungsbereich
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§ 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage
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§ 2a Teilzeitbeschäftigung
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Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
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Titel 1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
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§ 3 Allgemeine Voraussetzungen
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§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage
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§ 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
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§ 5 Ausschluss der Zulage
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§ 6 (weggefallen)
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§ 6a (weggefallen)
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Titel 2 Zulage für Tauchertätigkeit
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§ 7 Allgemeine Voraussetzungen
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§ 8 Höhe der Zulage
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§ 9 Berechnung der Zulage
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Titel 3 Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
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§ 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
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§ 11 Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
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Titel 4 Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
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§ 12 Allgemeine Voraussetzungen
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§ 13 Höhe der Zulage
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§ 14 Berechnung der Zulage
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§ 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
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Titel 5 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
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§ 16 Zulage für Klimaerprobung
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§ 16a Zulage für Unterdruckkammerdienst
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§ 16b Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
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§ 16c Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg
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§ 17 Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
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Abschnitt 3 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
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§ 17a Allgemeine Voraussetzungen
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§ 17b Höhe der Zulage
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§ 17c Ausschluss der Zulage
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§ 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
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Abschnitt 4 Zulagen in festen Monatsbeträgen
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§ 18 Entstehen des Anspruchs
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§ 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
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§ 20 (weggefallen)
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§ 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
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§ 21a Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
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§ 22 Zulage für besondere Einsätze
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§ 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
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§ 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
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§ 23a Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
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(XXXX)§§ 23b und 23c (weggefallen)
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§ 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
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§ 23e Zulage für Minentaucher
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§ 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
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§ 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
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§ 23h Zulage für Fallschirmspringer
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§ 23i Zulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
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§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
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§ 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
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§ 23l Zulage für Bergführer
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§ 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
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§ 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
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§ 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
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§ 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr
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§ 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung
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§ 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien
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Abschnitt 5 Übergangsregelungen
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§ 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen
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Neugefasst durch Bek. v. 3.12.1998 I 3497;
zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 22.12.2023 I Nr. 414
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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