AZRG
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AZR-Gesetz – AZRG
Gesetz über das Ausländerzentralregister
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers
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§ 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
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Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers
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Abschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt
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§ 2 Anlaß der Speicherung
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§ 3 Allgemeiner Inhalt
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§ 4 Übermittlungssperren
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§ 5 Suchvermerke
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Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
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§ 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
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§ 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
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§ 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
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§ 8a Datenabgleich
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§ 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
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Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
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Unterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
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§ 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
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§ 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
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§ 12 Gruppenauskunft
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§ 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
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§ 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
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§ 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
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§ 15a Automatisierte Datenübermittlung
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§ 16 Datenübermittlung an Gerichte
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§ 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
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§ 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
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§ 17b Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
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§ 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
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§ 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
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§ 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
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§ 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
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§ 18d Datenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen
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§ 18e Datenübermittlung an die Meldebehörden
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§ 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
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§ 18g Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
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§ 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
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§ 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
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§ 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
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§ 21a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
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§ 22 Abruf im automatisierten Verfahren
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§ 23 Statistische Aufbereitung der Daten
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§ 23a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
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§ 24 Planungsdaten
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§ 24a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
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Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
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§ 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
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§ 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
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§ 26a Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG
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§ 27 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
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Kapitel 3 Visadatei
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§ 28 Anlaß der Speicherung
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§ 29 Inhalt
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§ 30 Übermittelnde Stellen
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§ 31 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
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§ 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden
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§ 33 Abruf im automatisierten Verfahren
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Kapitel 4 Rechte der betroffenen Person
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§ 34 Auskunft an die betroffene Person; Datenschutzcockpit
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§ 34a Datenschutzrechtliche Kontrolle
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Kapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
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§ 35 Berichtigung
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§ 36 Löschung
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§ 37 Einschränkung der Verarbeitung
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§ 38 Unterrichtung beteiligter Stellen
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Kapitel 6 Weitere Behörden
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§ 39 Aufsichtsbehörden
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Kapitel 7 Schlußvorschriften
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§ 40 Rechtsverordnungen
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§ 41 Verwaltungsvorschriften
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§ 42 Strafvorschriften
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§ 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften
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§ 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
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Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 8.5.2024 I Nr. 152
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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