Für die entsandten Mitarbeiter des Büros und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen werden Protokollausweise ausgestellt, die Angaben zu ihrem Status enthalten.
Diese V tritt nach ihrem Art. 20 mit Ablauf des Jahres außer Kraft, in dem das Büro geschlossen wird. Der Tag des Außterkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.