1Auf die entsandten Mitarbeiter des Büros und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder finden die Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsrechts keine Anwendung.
2Für die Einreise dieser Personen kann ein Visum de Courtoisie verlangt werden.
3Sie sind zu der Beschäftigung in dem Büro berechtigt.