SVwHKVorRV
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Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin – SVwHKVorRV
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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Art 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
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Art 2 Rechtsstellung
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Art 3 Unverletzlichkeit der Geschäftsräume
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Art 4 Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
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Art 5 Verkehrsfreiheit
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Art 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden
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Art 7 Zeugnispflicht
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Art 8 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
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Art 9 Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung
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Art 10 Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsteuer
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Art 11 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
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Art 12 Weitere steuerliche Regelungen
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Art 13 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
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Art 14 Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis
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Art 15 Ausweise
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Art 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
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Art 17 Haftpflichtversicherung
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Art 18 Private Erwerbstätigkeit
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Art 19 Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
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Art 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung
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Schlussformel
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Diese V tritt nach ihrem Art. 20 mit Ablauf des Jahres außer Kraft, in dem das Büro geschlossen wird. Der Tag des Außterkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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