(1) Die Bestandteile der Diplomarbeit werden einzeln bewertet.
(2) 1Aus den einzelnen Bewertungen wird die Rangpunktzahl der Diplomarbeit berechnet.
2In die Rangpunktzahl der Diplomarbeit gehen die folgenden Bewertungen mit der genannten Gewichtung ein:
3
(3) Der Rangpunktzahl wird die entsprechende Note zugeordnet und als Note der Diplomarbeit festgesetzt.