(1) Ein Praktikum ist bestanden, wenn darin mindestens eine Rangpunktzahl von 5,00 erreicht wird.
(2) Ein nicht bestandenes Praktikum kann einmal wiederholt werden.
(3) 1Einzelheiten regelt die Ordnung über die berufspraktischen Studienzeiten für den Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“, die durch den Zentralbereichsrat am 1. September 2021 beschlossen wurde.
2Die Ordnung wird auf der Internetseite der Hochschule des Bundes veröffentlicht und im Studiendekanat in der jeweils geltenden Fassung in unveränderlicher Form vorgehalten und archiviert.
3Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die bei Beginn des Studiums gilt.