(1) Der Termin für die Abgabe wird vom Prüfungsamt festgelegt.
(2) Die Abgabe ist aktenkundig zu machen.
(3) 1Bei der Abgabe hat die oder der Studierende schriftlich zu erklären, dass sie oder er
(4) Wird die schriftliche Ausarbeitung nach dem Abgabetermin abgegeben, so gilt sie als mit null Rangpunkten bewertet.