Gastronomieberufeausbildungsverordnung – GastroAusbV

arrow_left arrow_right

(1) Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden.

(2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print