Gastronomieberufeausbildungsverordnung – GastroAusbV

arrow_left arrow_right

1Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“,
2.
„Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“,
3.
„Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print