- a)
Zu berechnen sind der Mittelwert x̄ der gemessenen Volumen xi der Flaschen der Stichprobe, die Standardabweichung s der gemessenen Volumen xi der Flaschen der Stichprobe.
- b)
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Es werden folgende Grenzwerte berechnet:
obere Toleranzgrenze To als Summe aus dem Randvollvolumen oder dem durch die angegebene Entfernung begrenzten Volumen und der zugehörigen Abweichung nach § 36 Absatz 2 oder 3,
untere Toleranzgrenze Tu als Differenz aus dem Randvollvolumen oder dem durch die angegebene Entfernung begrenzten Volumen und der zugehörigen Abweichung nach § 36 Absatz 2 oder 3.
- c)
-
Annahmekriterien
Das Los genügt den Vorschriften des § 35 Absatz 2 oder 3, wenn die Werte x̄ und s gleichzeitig folgende drei Ungleichungen erfüllen:
x̄ + k · s ≤ To
x̄ – k · s ≥ Tu
s ≤ F (To – Tu)
mit k = 1,57 und F = 0,266
- d)
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Berechnung der Werte x̄ und s
| Der Mittelwert der Stichprobe ist:
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|
Die Standardabweichung der Stichprobe ist: