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Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung – SchKiSpV

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1Für die Herstellung und den Transport bzw. für die Herstellung und die Ausgabe, einschließlich der Naturaleinsatzkosten, gelten je Portion Schüler- und Kinderspeisung folgende Richtpreise:
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- beim Naturaleinsatz von 1,- M Richtpreis 1,60 M
- beim Naturaleinsatz von 1,20 M Richtpreis 1,90 M
- beim Naturaleinsatz von -,80 M Richtpreis 1,35 M.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25