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Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung – SchKiSpV

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1Der Minister für Bauwesen sichert die Entwicklung typisierter Gesellschaftsbauten, insbesondere von Mehrzweckeinrichtungen für die Schüler- und Kinderspeisung.
2Die Räte der Bezirke sichern die Herausgabe eines Katalogs von Wiederverwendungsprojekten für diese Einrichtungen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25